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A.
Allgemeine Bestimmungen
1. Auftragserteilung und
Vertragsschluss
1.1. Verträge über die Inanspruchnahme von Leistungen der Colloquium
Pharmaceuticum GmbH kommen ausschließlich zu den nachstehenden
allgemeinen Bedingungen und den speziellen Bedingungen für die jeweiligen
Leistungsangebote zustande.
1.2. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit
ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur dann, wenn sie von der
Colloquium Pharmaceuticum GmbH zuvor schriftlich ausdrücklich anerkannt
wurden.
1.3. Auftragserteilungen durch den Vertragspartner haben schriftlich,
möglichst unter Verwendung der Auftragsformulare der Colloquium
Pharmaceuticum GmbH zu erfolgen.
2. Preise
Die Preise für die Leistungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH ergeben
sich aus der jeweils gültigen Fassung der Preislisten oder
Seminarankündigungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
eines Skontos auf eines der von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH angegebenen
Konten zu zahlen. Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH behält sich das
uneingeschränkte Eigentum an allen gelieferten Waren bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung vor.
3.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner zur Zahlung von
Verzugszinsen verpflichtet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, liegt der
Verzugszins 5% über dem Basiszinssatz. Ist der Vertragspartner
Unternehmer, liegt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
unberührt. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens als der Verzugszinsen nach Satz 1 vorbehalten.
3.3. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückhaltung von
Zahlungen ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn und soweit seine
Gegenforderung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH nicht bestritten wird oder
rechtskräftig festgestellt ist.
4. Gewährleistung,
Haftung
4.1. Eine Gewährleistung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH für die
inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die in von
anderen Urhebern geschaffenen und von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH
lediglich verlegten und/oder vertriebenen Schriftwerken enthalten sind oder die
von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH lediglich aus anderen Quellen
übernommen wurden, besteht nicht. Andere als die in vorstehend Satz 1 in
Bezug genommenen Mängel sind der Colloquium Pharmaceuticum GmbH
schriftlich zu melden. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln
ist die Colloquium Pharmaceuticum GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Falls auch der dritte Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch
innerhalb angemessener Frist fehlschlägt, ist der Vertragspartner zur
Minderung der für die mangelbehaftete Lieferung zu zahlenden
Vergütung oder zur Wandelung des jeweils betroffenen Vertrages berechtigt.
4.2. Die Haftung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ist beschränkt auf Schäden, die die Colloquium
Pharmaceuticum GmbH oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob
fahrlässig oder bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten, auf deren
Erfüllung der Vertragspartner besonders vertrauen darf, leicht
fahrlässig herbeigeführt haben.
4.3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Colloquium
Pharmaceuticum GmbH der Höhe nach unbeschränkt auf die bei
vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei
Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung
vorhersehbar waren.
4.4. Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
und nach Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5.
Allgemeines
5.1. Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen der
Colloquium Pharmaceuticum GmbH und dem Vertragspartner einschließlich
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, auf
die nur schriftlich verzichtet werden kann.
5.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH und dem
Vertragspartner aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
5.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH
und Vollkaufleuten erst sowie zwischen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH und
Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, oder die,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder ihren
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Zivilprozessordnung verlegen, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
5.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Bei einer nicht AGB-rechtlich
bedingten Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit tritt mit Rückwirkung
an die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung diejenige
wirksame, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt.
B.
Spezielle Bedingungen fĂĽr die jeweiligen
Leistungsangebote Veranstaltung von Seminaren,
Fachtagungen und Kongressen
1. Leistungen der
Colloquium Pharmaceuticum GmbH
Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH veranstaltet Fachtagungen, Seminare und
Kongresse (nachfolgend „Vortragsveranstaltungen“) für
Führungskräfte und Mitarbeiter pharmazeutischer Unternehmen.
Detaillierte Beschreibungen dieser Vortragsveranstaltungen werden von der
Colloquium Pharmaceuticum GmbH im monatlichen Turnus veröffentlicht. Die
Leistungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH bestehen in der Organisation der
Vortragsveranstaltung, der Auswahl qualifizierter Referenten, der
Bereitstellung von Tagungsräumlichkeiten, angemessener Verpflegung und
Seminarunterlagen. Für den Inhalt der Beiträge im Rahmen dieser
Vortragsveranstaltung sind ausschließlich die jeweiligen Referenten
verantwortlich.
2.
Rücktritt
2.1. Der Vertragspartner kann von gebuchten Vortragsveranstaltungen
gemäß § 649 BGB zurücktreten. Der Rücktritt ist
schriftlich zu erklären.
2.2. Wird der Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
erklärt, berechnet die Colloquium Pharmaceuticum GmbH anstelle der
vereinbarten Seminargebühr eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 55,00. Wird der Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn
erklärt, wird die halbe Seminargebühr berechnet. Wird der
Rücktritt später als eine Woche vor Seminarbeginn erklärt,
stellt die Colloquium Pharmaceuticum GmbH die volle Seminargebühr in
Rechnung.
2.3. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Ausübung des
Rücktrittsrechts ist das Datum des Poststempels / des Faxberichts der
Rücktrittserklärung.
3.
Absage von Vortragsveranstaltungen
3.1. Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH ist berechtigt, Vortragsveranstaltungen
auch kurzfristig aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verlegen oder
inhaltlich zu ändern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- der Ausfall von Referenten
- eine Teilnehmerzahl für die Veranstaltung von weniger
als 15 Personen.
3.2. Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH ist bemüht, Absagen oder
Verlegungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage
einer Vortragsveranstaltung werden dem Vertragspartner auf schriftlichen Wunsch
die bezahlten Veranstaltungsgebühren erstattet. Im Falle der Verlegung
kann der Teilnehmer seine Teilnahme in jedem Fall kostenlos stornieren.
Entscheidet sich der Teilnehmer zu einer Teilnahme an dem angebotenen
Alternativtermin, wird ein bereits bezahlter Seminarbeitrag nicht
zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten der Colloquium Pharmaceuticum GmbH oder
Erfüllungsgehilfen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH beruhen.
4.
Begleitende Arbeitsunterlagen, Urheberrechte
Zu den meisten Vortragsveranstaltungen gibt die Colloquium Pharmaceuticum GmbH
begleitende Arbeitsunterlagen heraus. Die Arbeitsunterlagen sind
urheberrechtlich geschützt und dürfen zu anderen als eigenen privaten
Zwecken nicht - auch nicht auszugsweise - ohne vorherige schriftliche
Einwilligung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH vervielfältigt werden.

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