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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Auftragserteilung und Vertragsschluss

1.1. Verträge über die Inanspruchnahme von Leistungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH kommen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Bedingungen und den speziellen Bedingungen für die jeweiligen Leistungsangebote zustande.

1.2. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur dann, wenn sie von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH zuvor schriftlich ausdrücklich anerkannt wurden.

1.3. Auftragserteilungen durch den Vertragspartner haben schriftlich, möglichst unter Verwendung der Auftragsformulare der Colloquium Pharmaceuticum GmbH zu erfolgen.

2. Preise

Die Preise für die Leistungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung der Preislisten oder Seminarankündigungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug eines Skontos auf eines der von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH angegebenen Konten zu zahlen. Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH behält sich das uneingeschränkte Eigentum an allen gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.

3.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, liegt der Verzugszins 5% über dem Basiszinssatz. Ist der Vertragspartner Unternehmer, liegt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens als der Verzugszinsen nach Satz 1 vorbehalten.

3.3. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückhaltung von Zahlungen ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenforderung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1. Eine Gewährleistung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die in von anderen Urhebern geschaffenen und von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH lediglich verlegten und/oder vertriebenen Schriftwerken enthalten sind oder die von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH lediglich aus anderen Quellen übernommen wurden, besteht nicht. Andere als die in vorstehend Satz 1 in Bezug genommenen Mängel sind der Colloquium Pharmaceuticum GmbH schriftlich zu melden. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist die Colloquium Pharmaceuticum GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Falls auch der dritte Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch innerhalb angemessener Frist fehlschlägt, ist der Vertragspartner zur Minderung der für die mangelbehaftete Lieferung zu zahlenden Vergütung oder zur Wandelung des jeweils betroffenen Vertrages berechtigt.

4.2. Die Haftung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist beschränkt auf Schäden, die die Colloquium Pharmaceuticum GmbH oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten, auf deren Erfüllung der Vertragspartner besonders vertrauen darf, leicht fahrlässig herbeigeführt haben.

4.3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH der Höhe nach unbeschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

4.4. Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und nach Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

5.    Allgemeines

5.1. Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH und dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden kann.

5.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH und dem Vertragspartner aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

5.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH und Vollkaufleuten erst sowie zwischen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, oder die, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegen, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.

5.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Bei einer nicht AGB-rechtlich bedingten Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit tritt mit Rückwirkung an die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung diejenige wirksame, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

B. Spezielle Bedingungen fĂĽr die jeweiligen
    Leistungsangebote Veranstaltung von Seminaren,
    Fachtagungen und Kongressen

1. Leistungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH

Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH veranstaltet Fachtagungen, Seminare und Kongresse (nachfolgend „Vortragsveranstaltungen“) für Führungskräfte und Mitarbeiter pharmazeutischer Unternehmen. Detaillierte Beschreibungen dieser Vortragsveranstaltungen werden von der Colloquium Pharmaceuticum GmbH im monatlichen Turnus veröffentlicht. Die Leistungen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH bestehen in der Organisation der Vortragsveranstaltung, der Auswahl qualifizierter Referenten, der Bereitstellung von Tagungsräumlichkeiten, angemessener Verpflegung und Seminarunterlagen. Für den Inhalt der Beiträge im Rahmen dieser Vortragsveranstaltung sind ausschließlich die jeweiligen Referenten verantwortlich.

2.   Rücktritt

2.1. Der Vertragspartner kann von gebuchten Vortragsveranstaltungen gemäß § 649 BGB zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

2.2. Wird der Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, berechnet die Colloquium Pharmaceuticum GmbH anstelle der vereinbarten Seminargebühr eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 55,00. Wird der Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt, wird die halbe Seminargebühr berechnet. Wird der Rücktritt später als eine Woche vor Seminarbeginn erklärt, stellt die Colloquium Pharmaceuticum GmbH die volle Seminargebühr in Rechnung.

2.3. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Ausübung des Rücktrittsrechts ist das Datum des Poststempels / des Faxberichts der Rücktrittserklärung.

3.    Absage von Vortragsveranstaltungen

3.1. Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH ist berechtigt, Vortragsveranstaltungen auch kurzfristig aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verlegen oder inhaltlich zu ändern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
-    der Ausfall von Referenten
-    eine Teilnehmerzahl für die Veranstaltung von weniger als 15 Personen.

3.2. Die Colloquium Pharmaceuticum GmbH ist bemüht, Absagen oder Verlegungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage einer Vortragsveranstaltung werden dem Vertragspartner auf schriftlichen Wunsch die bezahlten Veranstaltungsgebühren erstattet. Im Falle der Verlegung kann der Teilnehmer seine Teilnahme in jedem Fall kostenlos stornieren. Entscheidet sich der Teilnehmer zu einer Teilnahme an dem angebotenen Alternativtermin, wird ein bereits bezahlter Seminarbeitrag nicht zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Colloquium Pharmaceuticum GmbH oder Erfüllungsgehilfen der Colloquium Pharmaceuticum GmbH beruhen.

4.    Begleitende Arbeitsunterlagen, Urheberrechte

Zu den meisten Vortragsveranstaltungen gibt die Colloquium Pharmaceuticum GmbH begleitende Arbeitsunterlagen heraus. Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen zu anderen als eigenen privaten Zwecken nicht - auch nicht auszugsweise - ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Colloquium Pharmaceuticum GmbH vervielfältigt werden.